Die Stiftung Naturschutz fördert Sie bei Ihrem Engagement für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Bisher hat die Stiftung fast 200 Projekte mit mehr als 4 Millionen Euro gefördert. Antragberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen, sofern der Naturschutz zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört
  • Naturschutzvereine und -verbände sowie Genossenschaften, Gesellschaften, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört
  • sonstige natürliche und juristische Personen des bürgerlichen Rechts, die in der Lage sind, zuwendungsfähige Maßnahmen durchzuführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen zu gewährleisten

Die Entscheidung über Ihren Förderantrag trifft der Vorstand der Stiftung Naturschutz auf seinen Vorstandssitzungen, gegebenenfalls unter Einholung fachlicher Stellungnahmen von Dritten. Ein Rechtanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Förderung Projekte zum Biologischer Klimaschutz
Wenn Sie einen Förderantrag im Bereich Biologischer Klimaschutz stellen möchten, finden Sie Informationen und die Förderrichtlinien hier.

Förderung Natur- und Artenschutz Projekte

Wenn Sie einen Förderantrag im Bereich Natur- und Artenschutz stellen möchten, beachten Sie bitte unsere
allgemeine Förderrichtlinie.

Ihre Fragen zur Förderung beantwortet:

Wiebke Wagner
Telefon: 0431 / 210 90 - 139
E-Mail: foerderung@stiftungsland.de

Ansprechpartnerin

Wiebke Wagner
Tel.: 0431 210 90  139
E-Mail: foerderung@stiftungsland.de

News

Es war eine weite Reise in wichtiger Mission. Die Rothirsch-Wanderung in Schleswig-Holstein einmal vom nördlichen Hamburger Stadtrand in die...

Weiterlesen

Dreieinhalb Wochen hat ein großer Kettenbagger für die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein das Moor östlich vom Barkauer See umgebaut, jetzt ist...

Weiterlesen