Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und Sponsoring?

Eine Spende ist frei von jeder Gegenleistung und unterstützt einen gemeinnützigen Zweck in voller Höhe.

Für alle Zuwendungen, bei denen eine Gegenleistung gewünscht wird – wie zum Beispiel das Abdrucken eines Firmenlogos oder die Darstellung eines Berichtes auf der Webpräsenz der Stiftung mit Verlinkung, handelt es sich um Sponsoring. Statt einer Spendenbescheinigung wird beim Sponsoring eine Rechnung ausgestellt und möglicherweise anfallende Steuern werden darauf ausgewiesen. Insbesondere für Firmen ist Sponsoring interessant, weil sie die gesponserte Summe ohne Höchstgrenze als Betriebskosten steuerlich absetzen können.

Welche Vorteile bietet Sponsoring für eine Firma?

Sponsoringaufwendungen sind beim Sponsor als Betriebsausgaben grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig, während die Spende, steuerlich nur in bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig ist.
Um das Sponsoring als Betriebsausgaben abzuziehen, muss das Sponsoring  lediglich "betrieblich veranlasst" sein. Es genügt hierfür, dass sich das sponsernde Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, durch zum Beispiel Werbung oder einen positiven Imagetransfer, verspricht.
Beispiel: Auswirkungen des Sponsorings auf die Steuerlast bei einer GmbH:

Ohne Sponsoring:

Gewinn vor Gewerbesteuer    100.000 €

Gewerbesteuer - 10,50 %      - 10.500 €

Körperschafts-St. - 15,00 %   - 15.000 €

Steuerlast                               25.000 €
Ihrer GmbH bleiben                 75.000 €

Mit Sponsoring
(10.000 € werden als Werbungskosten vom Gewinn abgezogen):

Gewinn vor Gewerbesteuer     90.000 €

Gewerbesteuer - 10,50 %        9.450 €

Körperschafts-St. - 15,00 %    13.500 €

Steuerlast                               22.950 €
Ihrer GmbH bleibt                    67.050 €

Fazit: Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung mit 10.000 Euro sponsern, sparen Sie in diesem Beispiel Steuern in Höhe von 2.550 Euro ein. Die Werbung, die Sie durch das Sponsoring erhalten, kostet Sie somit statt 10.000 Euro nur 7.450 Euro.

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Kann ich auch für eine Gegenleistung spenden, statt sponsern?

Leider nicht. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist hier sehr streng. Sobald eine Gegenleistung für eine Zuwendung von Seiten einer gemeinnützigen Organisation erbracht wird (hierzu zählt jede Art der Werbung, die über die Erwähnung „bloßen Dankes“ hinausgeht), gilt dies als Sponsoring, da Steuern abgeführt werden müssen.

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Wird Material mit dem Firmenlogo als Spende
oder Sponsoring gewertet?

Handelt es sich um Material, das einen deutlichen Werbeeffekt erzielt (zum Beispiel: Schirmmützen mit Firmenlogo), dann gilt dies als Sponsoring. Wird Material ohne Werbeaufdruck zugewendet, handelt es sich hingegen um eine Sachspende, für die eine Spendenbescheinigung über den Verkehrswert, einschließlich Umsatzsteuer, ausgestellt wird.

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Wann erhalte ich eine Spendenbescheinigung?

Spendenbescheinigungen stellt die Stiftung Naturschutz bei freiwilligen und gegenleistungsfreien Zuwendungen aus. Sie können für die Arbeit der Stiftung im Allgemeinen, oder für ein bestimmtes Projekt spenden. Damit Spenden effektiv ihrem Zweck dienen und nicht für Verwaltungsarbeit verwendet werden müssen, bitten wir um Nachsicht, dass erst für Spenden ab 50 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird.

Bitte teilen Sie uns ihre Adresse mit – oder nutzen Sie einfach unser  Spendenformular, damit wir Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung zusenden können. Erbringen Sie oder Ihre Firma eine Dienst- oder Sachleistung, die sie nachträglich spenden möchten, benötigen wir die Rechnung mit dem gespendeten Rechnungsbetrag. Unter der normalerweise verfassten Zahlungsaufforderung bitten wir um die Anmerkung „Betrag wird gespendet. Wir bitten um Zusendung einer Spendenbescheinigung“.

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Ansprechpartnerin

Karen Marggraf
Tel.: 0431 210 90 204
E-Mail: karen.marggraf@stiftungsland.de 

Spendenkonto

Verwendungszweck: „Spende“
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE16 4306 0967 1007 0070 00

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