Im Gegensatz zu einer Geldspende, die uns hilft, kurzfristig Artenschutzprojekte zu verwirklichen, tragen Sie mit einer Zustiftung dazu bei, dass wir langfristig unsere Aufgabe zum Schutz der Tier- und  Pflanzenarten unserer Heimat erfüllen können. Denn Zustiftungen fließen direkt in das Stiftungsvermögen und erhöhen den Vermögensstock.

Selbstverständlich werden auch Zustiftungen steuerlich besonders begünstigt. Eine Zuwendung in den Vermögensstock der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein mit bis zu einer Million Euro (bei Zusammenveranlagten zwei Millionen Euro) können Sie sogar über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren steuermindernd geltend machen.

Sie können den Vermögensstock der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein stärken oder als Stifter einen eigenen Stifterfonds gründen.

Spendenkonto:

Verwendungszweck: „Zustiftung“ 
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE16 4306 0967 1007 0070 00

Ansprechpartner

Markus Stratmann
zertifizierter Stiftungsmanager
Tel.: 0431 210 90 410
E-Mail: markus.stratmann@stiftungsland.de

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