Wie funktionier eine Treuhandstiftung?

Eine Treuhandstiftung besitzt ein Gremium – meist Kuratorium genannt– welches Stiftungsprojekte vorschlägt, sich über die Finanzen der Stiftung berät und die Arbeit der Treuhänderin beratend unterstützt.
Der Stifter einer Treuhandstiftung führt, sofern er das möchte, den Vorsitz des Kuratoriums und kann Mitglieder vorschlagen, die dem ersten Kuratorium angehören sollen.
Das Kuratorium und die Treuhänderin treffen sich zu gemeinsamen Sitzungen um sich über das laufende Stiftungsgeschäft und anstehende Projekte auszutauschen - meistens ein bis zweimal im Jahr. Auf Wunsch sind aber auch häufigere Treffen möglich.
Die Treuhänderin ist bei den Sitzungen des Kuratoriums anwesend, bereitet die Sitzungen vor, schreibt Protokoll und nimmt die Anregungen und Beschlüsse des Kuratoriums für die Umsetzung in der Geschäftsführung mit. Die komplette Verwaltung inklusive Buchhaltung, Jahresabschluss und Projektmanagement übernimmt die Treuhänderin.

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Was kostet die Treuhandverwaltung durch
die Stiftung Naturschutz?

Die Stiftung Naturschutz berechnet im Durschnitt 50 Euro pro Stunde für die Verwaltung der Treuhandstiftung.
Die Gesamtkosten sind von dem Verwaltungsaufwand abhängig. Je nachdem wie oft beispielsweise das Kuratorium tagt, ob Projekte intensiv betreut werden müssen oder lediglich Projekte Dritter gefördert werden, ob besondere Öffentlichkeitsarbeit gewünscht wird oder ein kleiner Auftritt auf der Homepage der Stiftung Naturschutz genügt, wird unterschiedlich viel Zeit und somit auch Geld für die Verwaltung benötigt. Eine operativ tätige Stiftung, also eine Stiftung, die selber Projekte umsetzt, benötigt mehr Zeit als eine rein fördernde Stiftung.
Neben den stundenbezogenen Verwaltungskosten fallen pro Jahr Kosten für die unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses an. Je nach Komplexität und Prüfungsumfang können die Kosten zwischen 1500 Euro und 5000 Euro liegen.
Beratende Gespräche und Abstimmungen mit dem Finanzamt  bis zur Gründung der Treuhandstiftung sind für Sie kostenfrei.

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Was unterscheidet eine Treuhandstiftung
von einer rechtsfähigen Stiftung?

Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung. Die Geschäfte einer Treuhandstiftung werden daher durch die Treuhänderin geführt, welcher die Beschlüsse der Gremienmitglieder umsetzt. Der Verwaltungsaufwand einer Treuhandstiftung liegt oft unter dem einer rechtlich eigenständigen Stiftung. Eine rechtsfähige Stiftung besitzt mehrere eigene Gremien: mindestens einen Vorstand und ein Aufsichtsorgan. Sie untersteht zudem der Stiftungsaufsicht der Landkreise.

Da eine Treuhandstiftung auf einem Vertrag basiert, sind Gründung und nachträgliche Satzungsänderungen vergleichsweise leicht zu vollziehen. Das erlaubt Treuhandstiftungen eine gewisse Flexibilität. Sie unterliegen nicht der Stiftungsaufsicht und haben ihren Sitz automatisch bei ihrer Treuhänderin.

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Welche Treuhandstiftungen kann die Stiftung
Naturschutz für mich verwalten?

Die Stiftung Naturschutz kann Treuhandstiftungen verwalten, deren Zweck mit der Satzung der Stiftung Naturschutz vereinbar ist. Dies sind Treuhandstiftungen, die sich für den Naturschutz in Schleswig-Holstein engagieren.
Wollen Sie sich außerhalb von Schleswig-Holstein mittels einer Treuhandstiftung für Natur, Umwelt, Heimatpflege oder Klimaschutz einsetzen, empfehlen wir Ihnen unsere Bürgerstiftung "Stiftung Natur im Norden".

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Wie viel Kapital benötige ich für die Gründung
einer Treuhandstiftung?

Das Gründungskapital der Treuhandstiftung sollte ausreichen um den Zweck der Stiftung erfüllen zu können und die Verwaltungskosten der Stiftung zu tragen.Erfahrungsgemäß sollte eine Treuhandstiftung mit mindestens 50. 000 Euro Kapital ihre Arbeit aufnehmen und für weitere Spenden und Zustiftungen offen sein. Aufgrund der niedrigen Zinsen empfehlen wir allerdings ein höheres Gründungskapital, um eine nachhaltige Arbeit der Treuhandstiftung zu gewährleisten.

Möchten Sie mit weniger Vermögen ebenfalls eigene Projekte umsetzen, ist möglicherweise die Einrichtung eines Stifterfonds für Ihr Vorhaben sinnvoller.

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Kann ich den Namen meiner Treuhandstiftung frei wählen?

Ja. Einen Bezug zu Ihrem Namen oder den Zweck der Treuhandstiftung würden wir empfehlen.

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Ich möchte eine Treuhandstiftung unter dem Dach
der Stiftung Naturschutz gründen. Wie gehe ich vor?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen.

In Abstimmung mit Ihnen erarbeiten wir eine auf Ihre Treuhandstiftung zugeschnittene Satzung und ein Stiftungsgeschäft. Unsere zertifizierten Stiftungsmanager achten auf die Einhaltung aller Formalitäten und stimmen die Entwürfe mit dem Finanzamt ab. Unsere Beratungsgespräche sind bis zur Gründung Ihrer Treuhandstiftung kostenfrei.

Hier können Sie unsere Musterdokumente für Treuhandstiftungen einsehen:

Musterstiftungsgeschäft und Mustersatzung
Mustertreuhandvertrag

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Ansprechpartner

Markus Stratmann
zertifizierter Stiftungsmanager
Tel.: 0431 210 90 410
E-Mail: markus.stratmann@stiftungsland.de

Zu treuen Händen

Für Ihre Treuhandstiftungsverwaltung wurde die Stiftung Naturschutz als erste Umweltstiftung Deutschlands mit dem Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung ausgezeichnet.

Das Qualitätssiegel steht für die acht Merkmale eines guten Treuhänders:

  1. Integrität des Treuhänders
  2. Wahrung des Stifterwillens und der Autonomie der Treuhandstiftung
  3. Professionelle Organisation und Rechnungswesen
  4. Verantwortungsvolle Vermögensbewirtschaftung
  5. ausgewogene Kontrollbefugnis der Gremien
  6. Transparenz
  7. Qualifikation des Treuhänders durch regelmäßige Fortbildungen
  8. Vermeidung von Interessenkonflikten

Das Qualitätssiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen wird nur Treuhändern verliehen, die Ihre Qualifikation durch praktische Erfahrungen erworben und einem unabhängigem Vergabeausschuss gegenüber nachgewiesen haben.

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