
Trekkingplatz
An der Schwartau, Schulendorf
Der Platz liegt am landesweiten Radverkehrsnetz, der Fernwanderweg E 6 verläuft fast am Platz vorbei.
Neben einer Sitzgruppe sind Sanitäranlagen mit Trinkwasserstelle vorhanden. Lagerfeuer und Grill sind nicht gestattet, Essenszubereitung nur auf Campingkochern.
Der Platz ist jedes Jahr von Ostern bis Mitte Oktober geöffnet.
Das Abstellen von KFZ auf dem Gelände ist nicht gestattet.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt
- Gemeinde Scharbeutz, Dietmar Krieger
- Telefon: 04503-7709-604
- E-Mail: dietmar.krieger@gemeinde-scharbeutz.de
- keine Anmeldung erforderlich
Anfahrt
- 54°00'38.0"N 10°40'33.3"E; Am Feuerwehrgerätehaus Schulendorf, an der Schwartaubrücke.
Regeln
Folgende Verhaltensregeln sind bei den angebotenen Trekkingplätzen grundsätzlich zu beachten:
- Das Angebot gilt für Naturfreund*innen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind.
- Es ist maximal eine Übernachtung gestattet.
- Das Angebot ist für ein bis drei kleine Zelte mit je bis zu maximal drei Personen gedacht, keine größeren Gruppen.
- Offenes Feuer ist nicht gestattet.
- Der Trekkingplatz ist sauber zu hinterlassen.
- Besteht vor Ort nicht die Möglichkeit einer WC-Nutzung, sind Exkremente zu vergraben.
- Hunde sind grundsätzlich anzuleinen. Hundekot ist im Müll zu entsorgen. Ist eine Anmeldung für den Platz erforderlich, ist vorab zu erfragen, ob Hunde gestattet sind.
Je nach Anbieter*in der Trekkingplätze können hiervon abweichend auch weitere Vereinbarungen getroffen werden. Hierzu ist dann ein Hinweis beim jeweiligen Angebot aufgeführt und eine Kontaktmöglichkeit angegeben.
Die Trekkingplätze im Stiftungsland sind mit Schildern gekennzeichnet. Auf privaten oder von Gemeinden angebotenen Flächen sind die Plätze nur vereinzelt mit Schildern ausgewiesen. Richten Sie sich bitte nach den Koordinaten und Beschreibungen.