Regelungen

Wildtiermanagement der Stiftung

Das Jagdrecht: Rechte und Pflichten von Grundeigentümer*innen

In Deutschland ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Sein Jagdrecht kann ein Eigentümer immer dann ausüben, wenn seine Flächen einen Eigenjagdbezirk bilden, also ein Flächenkomplex von mindestens 75 Hektar zusammenhängender Flächen entstanden und pachtfrei ist.

Andernfalls ist ein Grundeigentümer stets Genosse in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, dem Zusammenschluss aller Grundeigentümer, deren Flächen keinen Eigenjagdbezirk bilden. Das Recht zur Jagdausübung in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk wird i.d.R. an einen Jagdpächter für mehrere Jahre verpachtet.

Fakten zur Jagd und der Stiftung

Jagdbezirke in Schleswig-Holstein

Es gibt etwa 1433 Eigenjagdbezirke und 1682 gemeinschaftliche Jagdbezirke. (Stand 2018) 

Weniger als 4% sind Eigenjagden der Stiftung

Alle übrigen Eigenjagden gehören Privatpersonen, dem Bund, Landesforst, Landkreisen oder anderen.

Stiftung als Jagdgenossin in gemeinschaftlichen Jagdbezirken

Mit dem Großteil der eigenen Flächen ist die Stiftung Jagdgenossin in gemeinschaftlichen Jagdbezirken (GJB). 

SEISSIGER Wildkamera

Stiftungsflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk:

Die Stiftung nimmt an Jagdgenossenschaftsversammlungen nur in besonderen Fällen teil. Sie informiert die Jagdvorsteher über das Stiftungseigentum, um die Fortführung des Jagdkatasters zu erleichtern. Die Stiftung gibt ihr Stimmrecht nicht an Dritte weiter. 

Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrags der Pachterträge, wobei jeder Jagdgenosse generell das Recht auf Auszahlung hat. Als öffentlich-rechtliche Einrichtung ist die Stiftung dazu angehalten, die ihr zustehenden Pachterträge einzufordern. 

Die praktische Ausgestaltung der Jagd in den GJBs obliegt dem Jagdpächter und unterliegt verschiedenen rechtlichen Grundsätzen (Bundes- und Landesjagdgesetz, JagdZVO, Naturschutzgebietsverordnungen, uvm).

Stiftung als Eigenjagdbesitzerin

Im Auftrag des Landes erwirbt und entwickelt die Stiftung Flächen für den Naturschutz. In den so gemäß BJagdG / LJagdG entstehenden Eigenjagdbezirken übt die Stiftung im gesetzlichen Rahmen ihr Jagdrecht entsprechend ihrer Grundsätze und den lokalen naturschutzfachlichen Zielen aus. Dabei steht nicht die jagdliche Nutzung, sondern eine zielorientierte Steuerung der Wildtierbestände im Vordergrund (Wildtiermanagement).

Bei Fragen

Projektentwicklung

Christina Kleimeier

Projektmanagement Wildtiermanagement

Projektentwicklung

Marcus Meißner

Projektleitung Wildtiermanagement

Projektentwicklung

Dr. Björn Schulz

Teamleitung Wildtiermanagement & Stiftungswacht