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Regelungen
Wildtiermanagement der Stiftung
Das Jagdrecht: Rechte und Pflichten von Grundeigentümer*innen
In Deutschland ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Sein Jagdrecht kann ein Eigentümer immer dann ausüben, wenn seine Flächen einen Eigenjagdbezirk bilden, also ein Flächenkomplex von mindestens 75 Hektar zusammenhängender Flächen entstanden und pachtfrei ist.
Andernfalls ist ein Grundeigentümer stets Genosse in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, dem Zusammenschluss aller Grundeigentümer, deren Flächen keinen Eigenjagdbezirk bilden. Das Recht zur Jagdausübung in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk wird i.d.R. an einen Jagdpächter für mehrere Jahre verpachtet.
Fakten zur Jagd und der Stiftung
Jagdbezirke in Schleswig-Holstein
Es gibt etwa 1433 Eigenjagdbezirke und 1682 gemeinschaftliche Jagdbezirke. (Stand 2018)
Weniger als 4% sind Eigenjagden der Stiftung
Alle übrigen Eigenjagden gehören Privatpersonen, dem Bund, Landesforst, Landkreisen oder anderen.
Stiftung als Jagdgenossin in gemeinschaftlichen Jagdbezirken
Mit dem Großteil der eigenen Flächen ist die Stiftung Jagdgenossin in gemeinschaftlichen Jagdbezirken (GJB).
Bankverbindung für den Jagdvorstand
Die Überweisung der Jagdpacht erfolgt auf das Konto IBAN DE 94 2109 0007 0010 3153 06 bei der Kieler Volksbank unter Angabe des Jagdbezirkes und des betreffenden Jagdjahres.
Beispiel: "JGJB Musterstadt, Jagdpacht 2025"
Stiftung als Eigenjagdbesitzerin
Im Auftrag des Landes erwirbt und entwickelt die Stiftung Flächen für den Naturschutz. In den so gemäß BJagdG / LJagdG entstehenden Eigenjagdbezirken übt die Stiftung im gesetzlichen Rahmen ihr Jagdrecht entsprechend ihrer Grundsätze und den lokalen naturschutzfachlichen Zielen aus. Dabei steht nicht die jagdliche Nutzung, sondern eine zielorientierte Steuerung der Wildtierbestände im Vordergrund (Wildtiermanagement).
Eigenjagd
Ab einer zusammenhängenden Fläche von 75 ha besteht eine Eigenjagd.
Wildtiermanagement
Nicht die jagdwirtschaftliche Nutzung des Wildes (u. a. Wildbret) steht bei uns im Vordergrund, sondern die Jagd ist für uns eine Möglichkeit zur Steuerung der Wildtiere im Sinne eines Wildtiermanagements.
Angepasste Bejagung
An die Stelle der Jagd als Form der Landnutzung tritt eine an die naturschutzfachlichen Erfordernisse und örtlichen Rahmenbedingungen angepasstes Wildtiermanagement.
Jagdliche Grundsätze
Jagdliche Maßnahmen sollen immer sachlich begründet sein, ein konkretes Ziel verfolgen und sie müssen effektiv sein.



