Stiften statt spenden

Ihre Zustiftung für die Natur

Mit einer Zustiftung nachhaltig Artenvielfalt bewahren – heute handeln, für morgen

Im Gegensatz zu einer Geldspende, die uns hilft, kurzfristig Artenschutzprojekte zu verwirklichen, tragen Sie mit einer Zustiftung dazu bei, dass wir langfristig unsere Aufgabe zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten unserer Heimat erfüllen können. Denn Zustiftungen fließen direkt in das Stiftungsvermögen und erhöhen den Vermögensstock.

Selbstverständlich werden auch Zustiftungen steuerlich besonders begünstigt. Eine Zuwendung in den Vermögensstock der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein mit bis zu einer Million Euro (bei zusammen Veranlagten zwei Millionen Euro) können Sie sogar über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren steuermindernd geltend machen.

Sie können den Vermögensstock der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein stärken oder als Stifter*in einen eigenen Stifterfonds gründen.
 

Spendenkonto:

Verwendungszweck: „Zustiftung“ 
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE16 4306 0967 1007 0070 00

Ihr Ansprechpartner

Marketing & Kommunikation

Markus Stratmann

Testament & Stifterfonds