Informationen für Bußgeldzuweiser*innen

Wir als Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein kümmern uns um rund 36.000 Hektar Stiftungsland. Hier geben wir der Natur die notwendige Starthilfe, damit aus Maisacker und Fichtenforst wieder vielfältige Lebensräume werden, in denen unsere heimischen Pflanzen und Tiere ein Zuhause finden. Dabei ist unser Stiftungsland kein Museum, sondern lädt Besucherinnen und Besucher dazu ein sich in der Natur zu erholen.

Wenn Sie als Bußgeldzuweiser*in unsere Arbeit unterstützen möchten, versprechen wir Ihnen:

  • zügige Rückmeldung über eingegangene Zahlungen zu geben
  • ein Sonderkonto zur korrekten Abwicklung von Geldauflagen und Bußgeldern bereitzustellen
  • auf Anfrage Rechenschaft über die Höhe und Verwendung der Gelder abzulegen
  • Datenschutz und Diskretion selbstverständlich zu wahren


Sonderkonto für Bußgeldzuweisungen:


Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
IBAN: DE84 2105 0170 1002 9978 54
BIC: NOLADE21KIE (Förde Sparkasse)

ACHTUNG: Dieses Konto bitte nicht für Spenden verwenden. Hier können Sie spenden.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Betrag an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein entrichten? Bitte verwenden Sie folgendes Konto für Ihre Überweisung:

Sonderkonto für Bußgeldzuweisungen:

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
IBAN: DE84 2105 0170 1002 9978 54
BIC: NOLADE21KIE (Förde Sparkasse)

ACHTUNG: Dieses Konto bitte nicht für Spenden verwenden. Hier können Sie spenden.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Aktenzeichen an, damit wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren können.
  • Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zur Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde, da es uns nicht erlaubt ist, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
  • Eine Spendenbescheinigung dürfen wir Ihnen nicht ausstellen, da Geldauflagen per Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende gelten.