Zukunft der „Binnendünen Nordoe“

Das Naturschutzgebiet nahe Itzehoe soll weiterentwickelt werden.


Das mehr als 430 Hektar große Naturschutzgebiet Nordoe bei Itzehoe zwischen den Gemeinden Dägeling, Breitenburg und Kremperheide – mit einer der letzten intakten Binnendüne in ganz Schleswig-Holstein – entwickelt sich weiter. Es steht unter besonders strengem Schutz und gehört zu den sogenannten „Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH)“ und damit ebenso zum europäischen Schutzgebietssystem „Natura 2000“.

Dieses System soll einen länderübergreifenden, europaweiten Schutz für wildlebende heimische Tier- und Pflanzenarten sowie deren natürliche Lebensräume gewährleisten. Es trägt somit zum Naturschutz mit europaweiter Bedeutung bei. Es ist gleichzeitig in überwiegenden Teilen Naturschutzgebiet, Nationales Naturerbe und Stiftungsland – knapp 400 Hektar sind im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Seitens der Europäischen Union besteht die Verpflichtung für alle FFH-Gebiete Managementpläne aufzustellen, sowie diese nach Bedarf fortzuschreiben.

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein wurde durch das Land Schleswig-Holstein mit der Gesamtfortschreibung des Managementplans beauftragt. Den Entwurf und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sowie das weitere Verfahren stellte die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein den Trägern öffentlicher Belange und Interessierten im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Dienstagabend vor.

Ab sofort steht die aktuelle Entwurfsfassung unter www.stiftungsland.de/nordoe zur Verfügung. Alle Träger*innen öffentlicher Belange sowie interessierte Bürger*innen haben jetzt die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Ihre Stellungnahme reichen Sie bitte bis zum 21. April 2025 bei der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein – postalisch oder per E-Mail an nordoe@stiftungsland.de ein. Unter der Telefonnummer: 0431/210 90 799 ist für den Zeitraum der Bürger*innenbeteiligung außerdem ein Anrufbeantworter geschaltet.

Die Stellungnahmen der Bürger*innen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Die abgestimmten Unterlagen werden dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein im Sommer 2025 vorgelegt. Nach der Veröffentlichung durch das Land werden alle Beteiligten von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein informiert.