Unerlaubtes Fest auf Stiftungsland – Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein erstattet Anzeige

Drei Autos und mehrere Personen drangen vor vierzehn Tagen, am 21. Juni 2022 – zur Sonnenwende – unerlaubt ins Stiftungsland ein.

Sie schraubten das Vorhängeschloss des Weidetors auf, fuhren mit den Fahrzeugen auf die Weidefläche „Stiftungsland Störland“, schnitten augenscheinlich mit Sensen oder Motorsensen eine Trasse auf der Grünlandfläche frei und errichteten dort Zelte und ein großes Lagerfeuer. Zahlreiche weitere Autos parkten entlang der Straße zwischen Sepel und Godau im Kreis Plön, Gemeinde Nehmten, und eine Vielzahl von Leuten strömte mit Gepäck auf die Weidefläche. Diese Weide gilt als gesetzlich geschütztes Biotop (LNatschG §21 Absatz 1 Nummer 6).

Als die Eindringlinge der Bitte des Tierbetreuers vor Ort, die Fläche unverzüglich zu verlassen, nicht Folge leisteten, holte dieser sich zunächst Unterstützung bei der Polizei. Die Gruppe hatte zuvor erklärt, es handele sich um Mitglieder des „Indigenen Volkes Germaniten“, und als solche wären sie nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.

Noch vor Eintreffen der Polizeibeamten räumten sie dann doch die Weide. Allerdings zogen sie nur auf eine der Nachbarflächen – eine öffentlich zugängliche und nicht beweidete Stiftungsfläche direkt am Plöner See – um und errichteten dort ein regelrechtes Zeltlager. Etwa 25 Autos mit Kennzeichen aus Pinneberg und Neumünster, aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden dort von Anwohner*innen gesichtet. Die Sonnenwendefeier selbst fand schließlich doch wieder auf der Weidefläche statt – Zeugenaussagen zufolge unter Beteiligung von rund 50 Personen, mit einem großen Lagerfeuer und lautem Trommeln bis tief in die Nacht.

Die Polizei nahm im Verlauf des Abends die Personalien der Anwesenden auf und notierte KFZ-Kennzeichen, sah aber von der Räumung der Fläche ab.
Die mageren Grünlandflächen im Stiftungsland Störland“ sind ein wichtiger Rückzugsort für seltene und bedrohte Tiere und Pflanzen, und wenngleich sie über Klapptore für Spaziergänger zugänglich sind, waren der Einbruch, das Befahren der Weide, das Freischneiden der Trasse und das Lagerfeuer völlig inakzeptabel. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat daher Anzeige gegen Unbekannt wegen Hausfriedensbruch  erstattet. Auch die Gemeinde verurteilt das Verhalten der Eindringlinge.