Renaturierung in der Wilstermarsch

Neue Lebensräume für Wiesenvögel, Amphibien und Insekten durch nachhaltige Ausgleichsmaßnahmen


Ein großer Bagger ist in dieser Woche im Stiftungsland Wilstermarsch in der Gemeinde Landscheide im Kreis Steinburg unterwegs. Eingekuschelt zwischen vielen kleinen Moor-Inseln wird auch das ehemalig intensiv-genutzte Grünland wieder zurück verwandelt in eine feuchte Wiesen-Landschaft.
Der Bagger muss dazu noch bis kommenden Dienstag, die unterirdischen Entwässerungs-Systeme, wie Drainage-Rohre finden und zerstören und die Entwässerungs-Gräben an den Enden zu schütten. Gleichzeitig werden die bisher ganz geraden Entwässerungs-Gräben noch vom Bagger naturnah umgeformt. Nur so bleibt das Wasser nach ergiebigen Regenfällen auf den Wiesen und Weiden und kann sich in diesen zu kleinen Tümpeln ausbreiten. Das macht die Flächen wieder attraktiv für seltene und bedrohte Wiesenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Diese Vogelarten können in den schlammigen, feuchten Wiesen mit ihrem langen Schnabel nach Nahrung stochern und mehr noch: durch den kurz gehaltenen Bewuchs auf den Wiesen können die Bodenbrüter ihre Fressfeinde wie den Fuchs oder Marderhund in der Brutzeit schon von Weitem erkennen.

„Auch für viele Rast- und Zugvögel können die Wiesen in der Wilstermarsch im kommenden Frühjahr schon ein willkommener Rastplatz zum sattfressen und ausruhen werden“, hofft Karin Windloff, Maßnahmen-Managerin bei der Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein – eine 100%ige Tochter der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Sie hat die Maßnahmen geplant und begleitet jetzt die etwa einwöchige Umsetzung.

Die Wiesen, Rast- und Zugvögel sind hier aber nicht die einzigen Profiteure, auch Grasfrosch, Erdkröte, Libellen und Heuschrecken bevorzugen feuchte Wiesen als Lebensräume. Die Maßnahmen dauern voraussichtlich noch bis zum 22. Oktober 2024. 

Die Ausgleichsagentur – 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein – sieht sich als Dienstleisterin an der Schnittstelle zwischen Vorhabenträger*rinnen und Behörden, die Naturschutzauflagen festlegen, wenn Bauherr*innen Eingriffe in den Naturhaushalt vornehmen. Mit Hilfe der Ökokonten der Stiftung Naturschutz können die Vorhabenträger*innen dieser Verpflichtung nachkommen und ein neues Stück intakte Natur schaffen. Von den oben beschriebenen gesetzlich verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen profitieren nicht nur die Natur, sondern auch die Bauherr*innen. Damit wird gleichzeitig der Flächenbedarf minimiert, da der Ausgleich auf dem Flächenbestand der Stiftung Naturschutz stattfindet und keine weiteren Flächen in Anspruch nimmt.

Mehr Informationen unter: www.ausgleichsagentur.de