Kein Eislaufen im Stiftungsland Kudensee

Eisvergnügen im Naturschutzgebiet Kudensee sorgt für Unverständnis bei der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

  • Bildautor: Hans Koczorowski

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Endlich mal wieder ein „richtiger“ Winter! Viele stehende Gewässer sind zugefroren und scheinen zum winterlichen Eisvergnügen einzuladen. Da Böden und sumpfige Uferbereiche gefroren sind, wird es plötzlich möglich, Bereiche zu betreten, für die ein Betretungsverbot gilt. So ist es derzeit auch im Stiftungsland Kudensee, das zum Teil als Naturschutzgebiet (NSG) gesetzlich geschützt ist.

„Im NSG gibt es ein Wegegebot“, erklärt Julia Riepen, Flächenmanagerin der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und ergänzt, „das gilt natürlich auch im Winter. Die Wege zu verlassen, um sich bis zur Eisfläche durchzuschlagen, ist also verboten.“ Vor allem an den Wochenenden kannten die Menschen im Stiftungsland Kudensee kein Halten mehr. Aus großen Musikanlagen dröhnten Bässe über die Eisfläche und neben Schlittschuhläufern, wurde der zugefrorene See sogar von Eisseglern bevölkert.

„Wir gönnen den Menschen ja die Winterfreuden, aber bitte nicht in wertvollen Rückzugräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten“, stellt Riepen fest und ergänzt: „Wir sorgen uns um die heimischen Arten, die im Schutzgebiet ein Zuhause gefunden haben. Das Betretungsverbot soll Störungen insbesondere unserer Vogelwelt verhindern und die Ruhigstellung wichtiger Rückzugsräume wie Schilfflächen, Hochstaudenfluren und wassernaher Gehölzbestände gewährleisten.“ Vögel, die hier den Winter verbringen, müssen Energie sparen, denn die Kost ist rar. Jede Störung, jedes Auffliegen kostet wertvolle Energie. „Besondere Sorgen machen wir uns um den Seeadler, der hier am Kudensee brütet“, sagt Riepen, „jetzt im Februar ist er mitten in der Balz und reagiert so kurz vor Brutbeginn sensibel auf Störungen. Im schlechtesten Fall, verlässt er seinen Brutplatz hier.“ Traurig genug, dass die Besucher dann auch noch ihren Müll rund um die Eisfläche liegen lassen.