Kaum blinzeln die ersten Sonnenstrahlen vom leuchtend-blauen Himmel herab, zieht es viele Schleswig-Holsteiner*innen raus in ihren Garten, auf Balkon und Terrasse. Dann werden Vorgarten, Hochbeete, Pflanzkübel und -kästen mit neuem wildbunten Leben gefüllt, die letzten Spuren des Herbsts und Winters beseitigt. Aber wohin mit den lästigen Abfällen? Kein Kompost im Garten, die Biotonne ist voll und die Entsorgung beim Abfallbetrieb vor Ort zu teuer? Auch wenn die Versuchung noch so groß ist, Gartenabfälle dürfen nicht in der Natur entsorgt werden. Schon gar nicht im Naturschutzgebiet, im Wald und natürlich auch nicht auf den Wiesen und Weiden, in oder an den Teichen und in den Mooren der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein – dem Stiftungsland. Gartenabfälle, Hecken- und Rasenschnitt einfach über den Gartenzaun oder am Wald- und Feldweg abladen, ist ein gravierender Verstoß nach Abfall- und Naturschutzrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz (§28, §69), Bundesnaturschutzgesetz ($ 44, $ 69 BNatSchG) und kann mit Geldbußen geahndet oder in schwerwiegenden Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
„Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie der Natur und der Gesundheit unseres ohnehin schon empfindlichen Ökosystem schaden“, warnt Michael Ott, Maßnahmen-Manager und Projektleiter bei der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Ott erklärt weiter, dass unnötige, überflüssige und sogar gefährliche Düngerreste oder fremde Kleinorganismen wie Viren, Bakterien oder Pilze in das System eingebracht würden, die es im schlimmsten Fall zerstören könnten. Unsere Landschaft sei bereits mit Nährstoffen überversorgt, sodass Veilchen oder seltene Wiesenblumen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkämen, durch die zusätzliche Düngung aus dem Rasenschnitt schnell von konkurrenzstarken „Allerweltspflanzen“ wie Brennnesseln oder Brombeersträuchern verdrängt würden.
Fatal sei es zudem, wenn gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, wie der schnell wachsende, giftige Kirschlorbeer oder der unkontrolliert wuchernde Japanische Staudenknöterich in die freie Natur gelangten. Diese hätten die Fähigkeit, sich rasend schnell auszubreiten, wertvolle heimische Arten zu verdrängen oder Krankheiten und Schädlinge zu verschleppen. Der illegal entsorgte Müll habe daher auch eine erhebliche artenschutzrechtliche Relevanz, betont Ott.
Darüber hinaus ziehe Müll oft weiteren Müll an, sodass schnell kleine illegale Deponien auf Wald- und Wiesenflächen entstünden, die dann kostenintensiv entsorgt werden müssten. Ganz abgesehen von der langen Zersetzungsdauer einer Plastikflasche, die zwischen 100 und 1000 Jahren liege, bis sie vollständig verrotte, könne Abfall in der Natur auch eine Gefahr für Wildtiere darstellen. Diese könnten sich an Plastikschnüren oder Glasscherben verletzen oder sogar vergiften.
Besonders gefährlich seien Abfälle in der Nähe von Teichen und Tümpeln für stark gefährdete Amphibien, die in den kommenden Tagen und Wochen zu ihren Laichgewässern – von denen viele im Stiftungsland lägen – wanderten. Ott erklärt weiter, dass Teiche unbrauchbar für die Fortpflanzung der ohnehin schon bedrohten Frösche, Kröten, Unken und Molche würden, wenn Rasen- und Heckenschnitt, Zierpflanzenreste oder wuchernde Exoten wie die Kanadische Wasserpest oder das Australische Nadelkraut in die Gewässer gelangten.