Das Zauberwort: Vernässtes, artenreiches Grünland

Stiftungsland Keitumer Marsch: Neues Refugium für Wiesenvögel sorgt für Arten- und Klimaschutz


Neue Lebensräume für Wiesenvögel, wie Uferschnepfen, Kiebitz, Wiesenpieper sowie rastende oder überwinternde Gänse, sind im Stiftungsland Keitumer Marsch südlich von Archsum auf Sylt entstanden. Die knapp fünf Hektar große Fläche ist im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und wird von ihrer Tochtergesellschaft, die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein, im Rahmen eines Ausgleichs von Baumaßnahmen für Wiesenvögel und Co. aufgewertet. Damit kombinieren sie Klima- und Artenschutz, denn vernässtes, artenreiches Grünland ohne Dünung sorgt für die Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen.

Um die Flächen für das Federvieh attraktiv zu machen, werden die Vielfaltschützer*innen mehr Regenwasser in die Fläche in der unverbauten, eingedeichten Marschlandschaft  holen. Deshalb werden in den vergleichsweise extensiv genutzten Feuchtwiesen bestehende Grüppen aufgeweitet und angestaut. Zudem werden Grabenufer abgeflacht und kleine Flachwasserzonen hergestellt.
So ist garantiert, dass der Tisch für die Wiesenvögel reich gedeckt, denn mit ihren langen Schnäbeln können sie im durchfeuchteten Boden bestens nach Nahrung stochern. Zusätzlich profitieren Amphibien, wie Moorfrosch, Grasfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte und Teichmolch, von mehr Wasser in der Landschaft.

Nach wie vor wird das Grünland extensiv beweidet. So wird der Aufwuchs kurz gehalten und es entsteht ein übersichtliches Gelände, in dem die Wiesenvögel Feinde rechtzeitig erkennen.

Die Ausgleichsagentur – 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein – sieht sich als Dienstleisterin an der Schnittstelle zwischen Vorhabenträgern und Behörden, die  Naturschutzauflagen festlegen, wenn Bauherren Eingriffe in den Naturhaushalt vornehmen. Mit Hilfe der Ökokonten der Stiftung Naturschutz können sie dieser Verpflichtung nachkommen und ein neues Stück intakte Natur schaffen. Von den oben beschriebenen gesetzlich verpflichtenden  Ausgleichs-Maßnahmen profitieren nicht nur die Natur, sondern auch die Bauherren. Damit wird gleichzeitig der Flächenbedarf minimiert, da der Ausgleich auf dem Flächenbestand der Stiftung Naturschutz stattfindet und keine weiteren Flächen in Anspruch nimmt.