Förderung

Wir unterstützen Sie

Förderung für den Naturschutz

Die Stiftung Naturschutz fördert Sie bei Ihrem Engagement für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Bisher hat die Stiftung fast 200 Projekte mit mehr als 4 Millionen Euro gefördert. 

 

Antragberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen, sofern der Naturschutz zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört
  • Naturschutzvereine und -verbände sowie Genossenschaften, Gesellschaften, soweit der Naturschutz zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört
  • sonstige natürliche und juristische Personen des bürgerlichen Rechts, die in der Lage sind, zuwendungsfähige Maßnahmen durchzuführen und den dauerhaften Erhalt der Anlagen zu gewährleisten

 

Die Entscheidung über Ihren Förderantrag trifft der Vorstand der Stiftung Naturschutz auf seinen Vorstandssitzungen, gegebenenfalls unter Einholung fachlicher Stellungnahmen von Dritten. Ein Rechtanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
 

Förderung für den Biologischen Klimaschutz

Als Kommune, Verein oder Stiftung können Sie bei der Stiftung Naturschutz Fördermittel für Moor- und Waldschutzprojekte in Schleswig-Holstein beantragen.

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Kontakt

Ihre Fragen zur Förderung beantwortet:

Wiebke Wagner
Telefon: 0431 / 210 90 - 521
E-Mail: foerderung@stiftungsland.de