Wenn der Frühling erwacht, beginnt in Wiesen und Weiden, Mooren und Wäldern die sen-sibelste Zeit des Jahres: Die Brut- und Setzzeit. Ab dem 1. März bitten wir als Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein alle Hundehalter*innen eindringlich, ihre Hunde draußen konsequent an die Leine zu nehmen – nicht nur dort, wo es vorgeschrieben ist, sondern überall in der freien Landschaft. Denn jetzt entscheidet sich, ob seltene Arten bei uns noch eine Zukunft haben.
Bodenbrüter brauchen Ruhe – sonst verschwinden sie
Viele unserer bedrohten Vogelarten brüten direkt am Boden – gut getarnt, aber schutzlos. Schon wenige Störungen können dazu führen, dass sie ihre Nester aufgeben.
Im Stiftungland Johannistal im Kreis Ostholstein beispielsweise ist die Feldlerche zu Hause – eine Art der Roten Liste 1 und damit vom Aussterben bedroht. Sie beginnt im März mit der Brut. Wird sie wiederholt aufgeschreckt, kehrt sie oft nicht zurück auf ihr Nest.
Auch Arten wie der Wachtelkönig, Nachtigall, Sprosser oder Fitis sind auf störungsarme Rückzugsorte angewiesen. Gerade Arten mit nur einer Jahresbrut können einen Brutverlust kaum ausgleichen. Wenn diese eine Chance scheitert, fehlte eine ganze Generation.
Freilaufende Hunde – selbst freundliche, gut erzogene Tiere – lösen bei Wildtieren Fluchtreaktionen aus. Für sie macht es keinen Unterschied, ob ein Hund „nur spielen“ will. Die Energie, die bei der Flucht verloren geht, fehlt für Brut, Aufzucht oder das eigene Überleben.
Auch Rehkitze und Junghasen sind betroffen
Nicht nur Vögel leiden unter Störungen. Rehkitze und junge Hasen liegen oft regungslos im hohen Gras – ihre Tarnung ist ihr einziger Schutz. Werden sie aufgescheucht oder verfolgt bedeutet das enormen Stress. Ein Hund nutzt Instinkte – auch dann, wenn seine Besitzer*innen ihn als harmlos einschätzen.
Stiftungsland ist Rückzugsraum – bitte helfen Sie mit
Das Stiftungsland ist oftmals der letzte Rückzugsort für gefährdete Arten. Hier investieren wir viel, um Wiesen, Moore, Heiden, Küstenregionen und Wälder naturnah zu entwicklen. Damit diese Schutzbemühungen wirken, braucht es Rücksicht. Eine kurze Leine macht einen großen Unterschied. Wichtig: auch Schleppleinen oder lange Flexleinen, mit denen Hunde abseits der Wege unterwegs sind, bieten keinen ausreichenden Schutz für Bodenbrüter.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Die Brut- und Setzzeit dauert in Schleswig-Holstein in der Regel bis zum 15. Juli. In dieser Zeit können Verstöße gegen die Leinenpflicht mit Bußgeldern geahndet werden. In sensiblen Gebieten sind im Extremfall auch Wegsperrungen möglich- zum Schutz der Tiere.
Unser Appell ist einfach: Wer die Natur lieb, schützt sie. Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine – damit Lerchen wieder singen, Wachtelkönige rufen und Jungtiere ungestört aufwachsen können

